Informationen
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Beratung und Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken
Kauf und Verkauf von Grundstücken und Erbbaurechten bedürfen fachkundiger Begleitung. Die Erbbaurechtsmarkt
GmbH steht dabei als kompetenter Berater zur Seite. Unser Handelsportal www.erbbaurechtsmarkt.de bietet
deutschlandweit die einzige Internetplattform, mit Spezialisierung auf Erbbaurechte. Für Verkäufer übernehmen wir
die Anfertigung von Exposés, unterstützen bei der Kaufpreisfindung und begleiten bis zum erfolgreichen Abschluss.
Interessenten nehmen wir mit ihrem Anforderungsprofil auf und bieten gezielt Objekte zur Auswahl an.
Sie profitieren von folgenden Vorteilen:
- Fachkundige Beratung zum Thema Erbbaurecht
- Schnelle Ermittlung eines möglichen Verkaufspreises für Ihre Immobilie
- Erstellung eines aussagekräftigen Portraits des Angebotes
- Veröffentlichung des Angebotes auf dem spezialisierten Internetportal
- Selektion und Direktansprache bereits vorgemerkter Kaufinteressenten
- Professionelle Betreuung und Abwicklung bis zum Vertragsschluss
Bewertung von Erbbaurechtsgrundstücken
Erbbaurechtsgrundstücke zeichnen sich durch viele einzeln zu betrachtende Faktoren aus. Wie auch bei klassischen
Immobilien ist die Lage des Grundstücks wichtig, denn eine gute Lage verspricht eine gute Nachfrage im Falle des
Verkaufs. Daneben ist der Wert der Bebauung entscheidend, da der langfristig vereinbarte Erbbauzins stets in einem
gesunden Verhältnis zur Nutzbarkeit stehen sollte. Im Falle des Heimfalls oder bei Ablauf des Vertrages muss der Wert
der Aufbauten, wie in den meisten Verträgen geregelt, entschädigt werden.
Weiter gibt es im Erbbaurechtsvertrag viele Möglichkeiten der Gestaltung. Hinzu kamen in den vergangenen Jahren
verschiedenste gesetzliche Regelungen. Ein Erbbaurechtsgrundstück zu bewerten geht daher weit über die
Anforderungen der klassischen Immobilienbewertung hinaus. Die Erbbaurechtsmarkt GmbH bietet hier Unterstützung
an und vermittelt zwischen Angebot und Nachfrage in beiderseitigem Interesse zur Erzielung des optimalen
Kaufpreises.
Die Erbbaurechtsgeber
Kommunen und Kirchen sind Deutschlands größte Erbbaurechtsgeber. Allen voran die großen historischen Besitztümer
des Landes, werden noch aus früheren Zeiten verwaltet, verpachtet oder selbst bewirtschaftet. Insbesondere dort,
wo neue Baugebiete entstanden sind galt es zu entscheiden, ob Verkauf oder Erbpacht für die Bodenübertragung zum
Zuge kommen sollte.
Daneben gibt es eine Vielzahl von privaten und gewerblichen Eigentümern, die im Rahmen des Erbbaurechtes
Grundstücke entwickelt und bebaut haben. Den entscheidenden Vorteil stellte dabei die Sicherung von stabilen und
gesicherten Erträgen aus dem Grundbesitz dar. Mitunter gab es auch Argumente, das Grundstück nicht vollends
verkaufen zu wollen. Für den Hauskäufer bot sich die Möglichkeit eine Immobilie zu erwerben, ohne das Grundstück
finanzieren zu müssen.
Diese Erbbaurechtsgrundstücke zeichnen sich alle durch einen sehr langfristig (überwiegend 99 Jahre) angelegten
Erbbaurechtsvertrag aus. Im Grundbuch wird die Pachtzahlung abgesichert und bietet dem
Erbbaugrundstückseigentümer eine hohe Sicherheit für seine Kapitalanlage. Solche Erbbaurechtsgrundstücke eignen
sich als Investment im Sinne einer konservativen Kapitalanlage. Der Eigentümer der Bebauung dagegen hat alle
Freiheiten bei der Nutzung und Bewirtschaftung.
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